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   BSG, 17.07.1980 - 7 RAr 20/79   

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BSG, 17.07.1980 - 7 RAr 20/79 (https://dejure.org/1980,5747)
BSG, Entscheidung vom 17.07.1980 - 7 RAr 20/79 (https://dejure.org/1980,5747)
BSG, Entscheidung vom 17. Juli 1980 - 7 RAr 20/79 (https://dejure.org/1980,5747)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wehrdienst - Unterbrechung des Wehrdienstes - Fünfjahresfrist - Frist - Arbeitserlaubnis - Entwicklung des Arbeitsmarkts

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 22.11.1977 - 7 RAr 5/77

    Ausländischer Arbeitsloser - Keine Arbeitserlaubnis - Verfügbarkeit -

    Auszug aus BSG, 17.07.1980 - 7 RAr 20/79
    Der Beklagten ist soweit keine Beurteilungsermächtigung erteilt; auch steht es beim Vorliegen einer Härte nicht in ihrem Ermessen, ob eine AE erteilt werden soll (BSGE 45, 153, 157 ff = SozR 4100 5 19 Nr. 2 ; BSGE AA, 82, 86g= SozR #100 5 19 Nr. 3).

    Trotz des insoweit nicht eindeutigen Wortlauts des 5 1 AEVO ist die AE daher nicht allein nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarkts, sondern jeweils nur unter Berücksichtigung der Verhältnisse des einzelnen Falles zu erteilen (vgl BSGE 45, 153, 155 = SozR 4100 @ 19 Nr. 2; BSGE 44, 82, 89 = SozR 4100 5 19 Nr. 3; SozR 4100 5 19 Nr. 5).

    deutsche oder ihnen gleichgestellte ausländische Arbeitsuchende hätten vermittelt werden können° Nach der allgemeinen Lage auf dem Arbeitsmarkt kann diesangenommen werden, wenn in der entsprechenden Berufsgruppe und auf dem örtlichen Arbeitsmarkt, für den der Antragsteller die AE begehrt, ein deutlicher, das Mehrfache betragender Überhang an Arbeitsuchenden gegenüber offenen Stellen besteht (BSGE 44, 82, 89 = SozR 4100 @ 19 Nr. 3), insbesondere, wenn es sich bei den Arbeitsuchenden nur um Deutsche und ihnen gleichgestellte Ausländer handelt (vgl BSGE 45, 153, 158 = SozR 4100 5 103 Nr. 10; BSG SozR 4100 5 19 Nr. 6).

  • BSG, 27.01.1977 - 12 RAr 83/76

    Ausländischer Arbeitsloser - Keine Arbeitserlaubnis - Verfügbarkeit -

    Auszug aus BSG, 17.07.1980 - 7 RAr 20/79
    stehenden Befugnis Gebrauch gemacht, für einzelne Personen- , gruppen durch Rechtsverordnung Ausnahmen zuzulassen (BSGE 43, 153, 159 = SozR 4100 5 19 Nr. 2).

    5 19 AFG bezweckt einen Vorrang deutscher und ihnen gleichgestellter ausländischer Arbeitnehmer bei der Arbeitsvermittlung (BSGE 43, 153, 160 = SozR 4100 5 19 Nr. 2; SozR 4100 5 19 Nr. 5 und 9).

  • BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 7/77
    Auszug aus BSG, 17.07.1980 - 7 RAr 20/79
    vom 16. Februar 1952 - BGBl II 1952, 608 - ferner die deutsch-türkische Vereinbarung zur Regelung der Vermittlung türkischer Arbeitnehmer nach der Bundesrepublik Deutschland vom 30. Oktober 1961 idF der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1964 - BArbBl 1965, 125 - Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit vom 30. April 1964 - BGBl II 1965, 1170 und 1588 - idF der Änderung vom 28. Mai 1969 - BGBl II 1972, 2 und 838) noch Rechtsverschriften der Eur0päischen Gemeinschaften (vgl das Abkommen zwischen der EWG und der Türkei vom 12. September 1963 über die Gründung einer Assoziation - BGBl II 1964, 510 und 1959 -, ferner das Zusatzprotokoll vom 23. November 1970 - BGBl II 1972, 386; 1973, 113 - sowie den Beschluß des Assoziationsrats vom 20. Dezember 1976 - ANBA 1977, 1090 -) haben für türkische Staatsangehörige etwas anderes bestimmt (BSG SozR 4100 5 19 Nr. 5 und 9; Urteil vom 20. Juni 1978 - 7 RAr 7/77 -).

    Die für ausländische Arbeitnehmer allgemein gültigen Verhältnisse stellen einen Härtefall nicht der; Härten, die aufgrund von Umständen'bestehen" wie sie bei einer Vielzahl voâ- "ause ländischen Arbeitnehmern auftreten können, rechtfertigen nicht die Erteilung einer AE (BSG SozR 4100 5 19 Nr. 5 und 6; Urteil vom 20. Juni 1978 - 7 RAr 7/77 -).

  • BSG, 10.10.1978 - 12 RAr 39/77

    Revision - Falsche Urteilsverkündigung - Berücksichtigung von Amts wegen -

    Auszug aus BSG, 17.07.1980 - 7 RAr 20/79
    Der Vorrang deutscher und ihnen gleichgestellter ausländischer Arbeitnehmer bei der Arbeitsvermittlung wird nämlich im Einzelfall nicht berührt, wenn der Arbeitgeber aus besonderen, objektiv und sachlich gerechtfertigten Gründen, die in seinem individuellen Geschäftsinteresse liegen, die Beschäftigung des Ausländers, um dessen AE es geht, anstrebt (BSGE 47, 93, 99 = SozR 4100 5 19 Nr. 8 = SGb 1980, 162).
  • BSG, 22.09.1976 - 7 RAr 107/75

    Einmalige Leistung - Arbeitserlaubnis - Versagung - Verwaltungsakt - Erledigung

    Auszug aus BSG, 17.07.1980 - 7 RAr 20/79
    Zutreffend hat das LSG den Bescheid vom 27. Dezember 1974 idF des Widerspruchsbescheids vom 16. November 1975, durch den die Beklagte den 1974 gestellten Antrag des Klägers, ihm für die Beschäftigung bei der Baufirma eine AE zu erteilen, abschlägig beschieden hat, durch Ablauf der Zeit, für die die beantragte AE angesichts der 1976 erteilten Erlaubnis wirksam geworden wäre, als erledigt (vgl BSG SozR h100 @ 19 Nr. 9) und den Übergang von der Verpflichtungs- zur Fortsetzungsfeststellungsklage nach @ 131 Abs. 1 Satz 3 SGGals zulässig angesehen (vgl BSGE 8, 1 = SozR & 131 SGG Nr. 8; BSGE 8, 178, 180 f; BSGE 42, 212, 215 = SozR 1500 $ 151 Nr. 5 mit weiteren Nachweisen), weil der Kläger ein berechtigtes Interesse an der Feststellung habe, daß die Ablehnung der AE rechtswidrig gewesen sei.
  • BSG, 21.10.1958 - 6 RKa 22/55
    Auszug aus BSG, 17.07.1980 - 7 RAr 20/79
    Zutreffend hat das LSG den Bescheid vom 27. Dezember 1974 idF des Widerspruchsbescheids vom 16. November 1975, durch den die Beklagte den 1974 gestellten Antrag des Klägers, ihm für die Beschäftigung bei der Baufirma eine AE zu erteilen, abschlägig beschieden hat, durch Ablauf der Zeit, für die die beantragte AE angesichts der 1976 erteilten Erlaubnis wirksam geworden wäre, als erledigt (vgl BSG SozR h100 @ 19 Nr. 9) und den Übergang von der Verpflichtungs- zur Fortsetzungsfeststellungsklage nach @ 131 Abs. 1 Satz 3 SGGals zulässig angesehen (vgl BSGE 8, 1 = SozR & 131 SGG Nr. 8; BSGE 8, 178, 180 f; BSGE 42, 212, 215 = SozR 1500 $ 151 Nr. 5 mit weiteren Nachweisen), weil der Kläger ein berechtigtes Interesse an der Feststellung habe, daß die Ablehnung der AE rechtswidrig gewesen sei.
  • BSG, 16.07.1958 - 6 RH 89/55
    Auszug aus BSG, 17.07.1980 - 7 RAr 20/79
    Zutreffend hat das LSG den Bescheid vom 27. Dezember 1974 idF des Widerspruchsbescheids vom 16. November 1975, durch den die Beklagte den 1974 gestellten Antrag des Klägers, ihm für die Beschäftigung bei der Baufirma eine AE zu erteilen, abschlägig beschieden hat, durch Ablauf der Zeit, für die die beantragte AE angesichts der 1976 erteilten Erlaubnis wirksam geworden wäre, als erledigt (vgl BSG SozR h100 @ 19 Nr. 9) und den Übergang von der Verpflichtungs- zur Fortsetzungsfeststellungsklage nach @ 131 Abs. 1 Satz 3 SGGals zulässig angesehen (vgl BSGE 8, 1 = SozR & 131 SGG Nr. 8; BSGE 8, 178, 180 f; BSGE 42, 212, 215 = SozR 1500 $ 151 Nr. 5 mit weiteren Nachweisen), weil der Kläger ein berechtigtes Interesse an der Feststellung habe, daß die Ablehnung der AE rechtswidrig gewesen sei.
  • LSG Sachsen, 25.07.2001 - L 3 AL 58/99

    Rechtsschutzbedürfnis einer Berufung; Rechtmäßigkeit der Versagung einer

    Entscheidend war folglich, ob für die Tätigkeit, für die eine Arbeitserlaubnis beantragt wurde, deutsche oder sonstige bevorrechtigte Arbeitnehmer zur Verfügung standen und der konkrete Arbeitsplatz mit bevorrechtigten Arbeitnehmern angemessen und unverzüglich besetzt werden könnte (BSG SozR 4210 § 2 Nr. 9).

    Dabei ist die Erfolglosigkeit eines Vermittlungsauftrages als klares Indiz dafür anzusehen, dass eine Besetzung aus dem Kreis der bevorrechtigten Arbeitnehmer nicht möglich war (BSG SozR 4210 § 2 Nr. 9).

    Für eine Erteilung der Arbeitserlaubnis sprechen die Verhältnisse, wenn die Besetzung eines Arbeitsplatzes aus nachvollziehbaren betrieblichen Gründen - z.B. Nichtvorhandensein eines auch nur entfernt geeigneten bevorrechtigten Arbeitnehmers - nicht möglich ist, obwohl an sich genügend bevorrechtigte Arbeitnehmer zur Verfügung stehen (BSG SozR 4210 § 2 Nr. 9).

  • LSG Bayern, 17.06.2004 - L 11 AL 35/04

    Erteilung einer Arbeitserlaubnis für eine geduldete chinesische Asylbewerberin;

    Damit ist vorliegend der Vorrang deutscher und ihnen gleichgestellter ausländischer Arbeitnehmer bei der Arbeitsvermittlung nicht berührt (BSG SozR 4210 § 2 Nr. 9; BSG SozR 4100 § 19 Nrn 5, 8, 9).

    Diese Bewerber nehmen daher keinem deutschen und keinem bevorrechtigten Ausländer den konkreten Arbeitsplatz weg (BSG SozR 4210 § 2 Nr. 9).

  • BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 79/95

    Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit (BfA), zur Ausübung einer Beschäftigung

    Zugunsten türkischer Arbeitnehmer ist in zwischenstaatlichen Vereinbarungen, insbesondere dem Niederlassungsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik vom 12. Januar 1927 (RGBl II 76 und 454; BGBl II 1952, 608) sowie dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei von 1963 (BGBl II 1964, 510, 1959) nichts anderes bestimmt (vgl BSG SozR 4210 § 2 Nr. 9; BSGE 60, 230, 231 [BSG 09.09.1986 - 7 RAr 67/85] = SozR 6100 Allg Nr. 1; BSGE 67, 176 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 1).
  • BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 61/86

    Entziehung von Arbeitslosenhilfe mangels Verfügbarkeit - Verschlossenheit des

    Nur wenn der Arbeitgeber aus besonderen, objektiv und sachlich gerechtfertigten Gründen die Beschäftigung eines bestimmten Ausländers anstrebt oder wenn der Arbeitgeber einen freien Arbeitsplatz mit einem Deutschen, einem bevorrechtigten Ausländer oder einem Ausländer mit einer Arbeitserlaubnis in angemessener Zeit nicht besetzen kann, wird der Vorrang nicht berührt (BSGE 47, 93, 99 = SozR 4100 § 19 Nr. 8; SozR 4210 § 2 Nr. 9; SozR 4100 § 19 Nr. 9; BSGE 54, 14, 20 = SozR 4100 § 19 Nr. 16).
  • LSG Hessen, 27.05.1981 - L 1 Ar 168/81

    Arbeitserlaubnis; Belange der Bundesrepublik Deutschland

    Hinsichtlich des demnach zweiten entscheidungserheblichen Gesichtspunktes, nämlich der Beurteilung von Lage und Entwicklung der, Arbeitsmarktes, ist im einzelnen auf den Zweck des § 19 AFG zurückzugreifen, der darin besteht, einen Vorrang deutscher und ihnen gleichgestellter ausländischer Arbeitnehmer bei der Arbeitsvermittlung sicherzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juli 1980 - 7 RAr 20/79 - SozR 4210 § 2 Nummer 9).
  • LSG Hessen, 19.12.1980 - L 1 Ar 1191/80

    Arbeitserlaubnis; Asylbewerber; Weisung; Wartezeit

    Dabei kommt es auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag an; bezüglich einer zurückliegenden Zeit kann der Antragsteller allenfalls eine sog. Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 131 Abs. 1 Satz 3 SOG erheben (vgl. BSG, Urt. v. 17. Juli 1980 - 7 RAr 20/79; Hennig/Kühl/Heuer, Arbeitsförderungsgesetz, Kommentar, Stand: Oktober 1980, § 19 AFG, Anm. 2.4, 2.5; Gagel/Jülicher, a.a.O., RndNr. 29).
  • LSG Berlin, 28.05.2004 - L 10 AL 57/02

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Erteilung einer Arbeitserlaubnis

    Härten, die aufgrund von Umständen bestehen, wie sie bei einer Vielzahl von ausländischen Arbeitnehmern auftreten können, rechtfertigen nicht die Erteilung einer Arbeitserlaubnis (vgl. BSG SozR 4210 § 2 Nr. 9 und 10).
  • LSG Hessen, 16.03.1981 - L 10/1 Ar 462/80

    Arbeitserlaubnis; Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes; "Wartezeitregelung"

    Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ist deshalb nicht befugt, durch die in § 19 Abs. 3 Satz 1 AFG vorgesehene Rechtsverordnung einschränkende Vorschriften zu erlassen (vgl. BSG in SozR 4100 § 19 Nrn. 2, 3, 5, 9 und BSG Urteil vom 17. Juli 1980 - 7 RAr 20/79).
  • LSG Hessen, 19.12.1980 - L 1/Ar 1191/80

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit auf

    Dabei kommt es auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag an; bezüglich einer zurückliegenden Zeit kann der Antragsteller allenfalls eine sog. Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG erheben (vgl. BSG, Urt. v. 17. Juli 1980 - 7 RAr 20/79; Hennig/Kühl/Heuer, Arbeitsförderungsgesetz, Kommentar, Stand: Oktober 1980, § 19 AFG, Anm. 2.4, 2.5; Gagel/Jülicher, a.a.O., RndNr. 29).
  • SG Aachen, 03.11.2010 - S 7 KA 2/08
    Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 24. Mai 2006 - 6 A 58/06 - zum früheren entsprechenden § 2 Abs. 5 AEVO: Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 8. Oktober 1981 - 7 RAr 23/80 -, vom 17. Juni 1980, - 7 RAr 20/79 -.
  • VG Aachen, 03.11.2010 - 8 K 308/09

    Unzulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage bei offensichtlicher

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